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   OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13   

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https://dejure.org/2013,21171
OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,21171)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.05.2013 - 2 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,21171)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 2 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,21171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 36 Abs 1 ZPO, § 261 ZPO, § 696 Abs 4 S 1 ZPO
    Zuständigkeitabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht: Bestimmung des Streitgerichts nach Einspruch und teilweiser Rücknahme des Mahnbescheidsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verweisung an das Amtsgericht aufgrund der Beschränkung des Klageanspruchs nach Durchführung eines Mahnverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2; ZPO § 696 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit der Verweisung an das Amtsgericht auf Grund Beschränkung des Klageanspruchs im Mahnverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2014, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Mit Eingang der Akten beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) am 27. Februar 2013 ist das streitige Verfahren dort gem. § 696 Abs. 1 Satz 4 anhängig und nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugleich rechtshängig geworden (so grundlegend BGH, NJW 2009, 1213).

    Zwar ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass auch dann, wenn nach Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben wird (§ 696 Abs. 3 ZPO) - so liegt der Fall hier -, die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten bei dem Prozessgericht eintritt (BGHZ 179, 329; BGH, NJW-RR 2004, 1210, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen), hier also am 27. Februar 2013, während die Beschränkung des Hauptsacheanspruches erst mit dem Schriftsatz der Klägerin vom 18. März 2013 erfolgt ist.

  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Allenfalls offenbar gesetzeswidrige, unrichtige und insoweit willkürliche Verweisungsbeschlüsse sind im Bestimmungsverfahren nicht zu beachten (Senat, Beschluss vom 12. März 2013, Az. 2 AR 15/12; BGHZ 71, 72; BayObLGZ 1991, 152; 2003, 187).

    Zwar ist in einem solchen Fall grundsätzlich von einer fehlenden Bindungswirkung eines solchen Verweisungsbeschlusses auszugehen (vgl. etwa BVerfGE 61, 37; BGHZ 102, 338; BGH, FamRZ 1993, 50; BayObLGZ 2003, 187; 1994, 112).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Zwar ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass auch dann, wenn nach Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben wird (§ 696 Abs. 3 ZPO) - so liegt der Fall hier -, die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten bei dem Prozessgericht eintritt (BGHZ 179, 329; BGH, NJW-RR 2004, 1210, jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen), hier also am 27. Februar 2013, während die Beschränkung des Hauptsacheanspruches erst mit dem Schriftsatz der Klägerin vom 18. März 2013 erfolgt ist.
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Zwar ist in einem solchen Fall grundsätzlich von einer fehlenden Bindungswirkung eines solchen Verweisungsbeschlusses auszugehen (vgl. etwa BVerfGE 61, 37; BGHZ 102, 338; BGH, FamRZ 1993, 50; BayObLGZ 2003, 187; 1994, 112).
  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Der Senat folgt hier jedoch der Ansicht, dass die Beschränkung des Klageanspruchs mit Schriftsatz vom 18. März 2013 als Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens in der entsprechenden Höhe gem. § 696 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu verstehen ist, mit der Folge, dass gem. § 696 Abs. 4 Satz 3 die Streitsache in diesem Umfang rückwirkend als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist (vgl. BayObLG, MDR 2003, 829; OLG Köln, Rpfleger 1982, 158; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 1066; Vollkommer, aaO, § 696 Rdnr. 2 mit ausführlichen weiteren Nachweisen auch zur a.A., vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 956; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1278).
  • OLG Schleswig, 02.02.2007 - 2 W 16/07

    Zuständigkeitsprüfung und Gerichtstandswahl bei Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Dies ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit durch das Gericht der Streitsache (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 95, 936; ZIP 2003, 1864; KG, MDR 98, 619; Frankfurt, MDR 2004, 832; Schleswig, MDR 2007, 1280; Vollkommer, aaO, § 696, Rdnr. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Zwar ist in einem solchen Fall grundsätzlich von einer fehlenden Bindungswirkung eines solchen Verweisungsbeschlusses auszugehen (vgl. etwa BVerfGE 61, 37; BGHZ 102, 338; BGH, FamRZ 1993, 50; BayObLGZ 2003, 187; 1994, 112).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 27/03

    Mahnverfahren: Rechtswirkung einer teilweisen Erledigterklärung bei Teilzahlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Der Senat folgt hier jedoch der Ansicht, dass die Beschränkung des Klageanspruchs mit Schriftsatz vom 18. März 2013 als Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens in der entsprechenden Höhe gem. § 696 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu verstehen ist, mit der Folge, dass gem. § 696 Abs. 4 Satz 3 die Streitsache in diesem Umfang rückwirkend als nicht rechtshängig geworden anzusehen ist (vgl. BayObLG, MDR 2003, 829; OLG Köln, Rpfleger 1982, 158; OLG Karlsruhe, MDR 1988, 1066; Vollkommer, aaO, § 696 Rdnr. 2 mit ausführlichen weiteren Nachweisen auch zur a.A., vgl. OLG München, NJW-RR 1996, 956; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1278).
  • BGH, 19.05.1993 - XII ARZ 13/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Rahmen eines schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012, Az. 2 AR 6/12; BGH NJW-RR 1993, 1091).
  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.05.2013 - 2 AR 7/13
    Er enthält ebenso wie der Verweisungsbeschluss des Landgerichts vom 28. März 2013 eine gem. § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich unanfechtbare und damit im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung (vgl. etwa BayObLGZ 2003, 229).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen

  • OLG Zweibrücken, 24.04.2010 - 2 AR 12/10

    Bindungswirkung einer Verweisung; Rechtsfolgen der Klageerhebung vor einem

  • BGH, 22.09.1988 - I ARZ 555/88

    Verfahrensweise bei Rückgabe der Akten wegen eines Verfahrensfehlers des

  • BGH, 27.04.1995 - X ZR 60/93

    Fehlerhafte Ausführung eines Dokumenteninkassoauftrages - Bewusstes Hinwegsetzen

  • OLG Düsseldorf, 10.05.1996 - 7 U 86/95

    Treuwidrige Übererlösabrede bei einem Makleralleinauftrag, Hinweispflicht,

  • BGH, 29.07.2010 - Xa ARZ 220/10

    Antrag auf Verlegung der Gerichtszuständigkeit hinsichtlich des Ausschlusses der

  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 22/92

    Bindungswirkung eines fehlerhaften, auf einem Rechtsirrtum beruhenden

  • OLG Frankfurt, 11.01.2004 - 21 AR 123/03

    Gerichtsstandbestimmung: Bindende Verweisung bei Wahlgerichtsstand

  • BGH, 19.10.1983 - IVb ARZ 38/83

    Gerichtszuständigkeit - Entmündigung - Trunksucht

  • BayObLG, 12.04.1994 - 1Z AR 13/94
  • KG, 03.11.1981 - 1 WF 4488/81
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 13 W 10/88
  • OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22

    Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und

    Die Vorschrift betrifft indessen nach allgemeiner Meinung nicht nur Konflikte über die örtliche Zuständigkeit der Eingangsgerichte, sondern ist entsprechend anzuwenden auf jeden nicht anderweitig durch gesetzliche Vorschriften geregelten Zuständigkeitskonflikt wie beispielsweise derjenige zwischen Amtsgericht (§ 23 GVG) und Landgericht (§ 71 GVG) über die sachliche Zuständigkeit als Eingangsinstanz (vgl. BayObLG BeckRS 2020, 29202 Rn. 14; 2022, 2115 Rn. 14; OLG Zweibrücken NJOZ 2014, 451, BeckOK ZPO/Toussaint, Stand: 1.12.2022, ZPO § 36 Rn. 35).
  • BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 88/20

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an falsches Gericht

    Dass das Amtsgericht Hamburg bei seinem Beschluss vom 11. Juni 2020 den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör verletzt hat, steht dem nicht entgegen, denn es hat seine Entscheidung den Parteien zumindest nachträglich bekannt gemacht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 18/20, juris Rn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13. Mai 2013, 2 AR 7/13, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 5]; Toussaint in BeckOK ZPO, 37. Ed. 1. Juli 2020, § 36 Rn. 41 a. E.; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35; Chasklowicz in Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23 a. E.; Bendtsen in Saenger, Zivilprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 36 Rn. 24; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 44).
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